Reiseblog Kroatien

Seit mehr als 20 Jahren sind wir Spezialist für Reisen nach Kroatien

Meist gestellte Fragen für Reisen nach Kroatien (COVID19-Situation)

Meist gestellte Fragen für Reisen nach Kroatien (COVID19-Situation)

08.04.2022

In KROATIEN werden am Samstag 09.04.2022 fast alle Corona-Massnahmen aufgehoben:

– EU- und Schweizer Bürger können ab dem 9. April ohne den bisher vorgeschriebenen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis, beziehungsweise dem gültigen Covid-Zertifikat in die Republik Kroatien einreisen.

– Die Maskenpflicht wird für Geschäfte und sonstige geschlossene Räume aufgehoben. Sie gilt dann nur noch im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Ambulanzen, Ärzte).

– Die Einschränkungen der Öffnungszeiten in der Gastronomie werden komplett aufgehoben.

08.02.2022

EINREISE NACH KROATIEN

Wir können es kaum erwarten, Sie in unserem schönen Land willkommen zu heissen! Wir setzen alles daran, um Ihre sowie die Sicherheit anderer Besucher und unserer Einwohner zu gewährleisten, damit Sie
unbesorgt auf Entdeckungsreise gehen können.
Um dies zu unterstützen, bitten wir Sie, 1 der folgenden 7 Kriterien zu erfüllen und einen Nachweis darüber zu erbringen, um nach Kroatien einreisen zu dürfen.

  1. EU Coronavirus-Zertifikat Nachweis über eine Genesung von Covid-19, der belegt, dass die Genesung mindestens 11 Tage, aber nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
  2. Ein negativer PCR-Test (bei Grenzübertritt maximal 72 Stunden alt) oder ein Antigen Test (maximal 24 Stunden alt).
  3. Nachweis über eine Genesung von Covid-19 und die erste Impfung, die mindestens 11 Tage, aber nicht länger als 270 Tage zurückliegen.
  4. Nachweis über den Erhalt von zwei Impfstoffdosen eines in den EU-Mitgliedsstaaten zugelassenen COVID-19 Impfstoffs.
  5. Oder Nachweis über den Erhalt der Einzeldosis, im Fall einer Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson, vor mehr als 14 Tagen vor Ankunft.
  6. Ein Test auf eigene Kosten bei der Ankunft und Selbstisolation, bis ein negatives Ergebnis vorliegt
  7. Impfnachweis für die Booster-Impfung

Bitte beachten Sie weiterhin...

Alle durchgeführten Tests, die als Nachweis für ein positives oder negatives Ergebnis dienen, müssen von der Europäischen Union anerkannt werden.
Alle Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Testergebnisse befreit, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die Anforderungen erfüllen

Alle Reisende, die in die Republik Kroatien einreisen, müssen eine Buchungsbestätigung haben und das Online-Formular Enter Croatia ausfüllen: https://entercroatia.mup.hr/

 

Juli 2021
Transit durch Slowenien: Passagiere müssen Slowenien innerhalb von 6 Stunden nach der Einreise durchqueren
• Transitpassagieren wird empfohlen, vor der Ankunft das Formular Enter Slovenia auszufüllen: www.policija.si/enterslovenia/en

Regeln für Nicht-Geimpfte:

Alle EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige (Schweizer auch) müssen bei der Einreise nach Kroatien einen negativen PCR-Test vorlegen (max. 72 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Schnelltests der nicht älter als 48 Stunden und in der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannten gemeinsamen Liste zu Schnelltests für Antigene aufgeführt ist oder müssen sich bei der Ankunft in Kroatien testen lassen und in Selbstisolation bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorgelegt wird..
Bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert.
Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses und zur Selbstisolierung ausgenommen, wenn ihre Eltern einen negativen Test, ein Covid-19-Impfzertifikat oder in den letzten 6 Monaten von Covid-19 genesen sind.

Regeln für Genesene

Personen, die in den letzten 6 Monaten von Covid-19 genesen sind, sind von der Pflicht ausgenommen, bei der Einreise in die Republik Kroatien einen negativen Test vorzuweisen und in die Selbstisolation zu gehen.
Als Nachweis, dass sie Covid-19 überstanden haben, müssen Reisende entweder einen positiven PCR- oder Antigen-Test oder auch eine ärztliche Bescheinigung, dass sie Covid-19 überstanden haben, vorlegen. (Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag nach dem positiven Testergebnis gültig).

Regeln für Geimpfte:

Bescheinigung, dass sie zwei Dosen des in der EU verwendeten Impfstoffs erhalten haben ((Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Gamaleya, Sinopharm)
oder wenn 14 Tage nach der Verabreichung einer Dosis vergangen sind, wenn der Impfstoff in einer Einzeldosis verabreicht wird (Janssen /Johnson & Johnson);
Bescheinigung, dass sie die erste Dosis des Impfstoffs Pfizer, Moderna oder Gamaleya erhalten haben, auf deren Grundlage sie innerhalb von 22 bis 42 Tagen nach Erhalt des Impfstoffs in die Republik Kroatien einreisen können.
Wenn eine Person sich von einer Covid-19-Infektion erholt hat und nach der Krankheit mit mindestens einer Impfstoffdosis geimpft wurde, ist sie nach Erhalt des Impfstoffs 5 Monate lang von der Vorlage eines negativen Tests und der Selbstisolierungspflicht befreit.

Rückreise in die Schweiz:

Einreisende auf dem Landweg sind von der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten befreit.
Passagiere, die mit dem Flugzeug ankommen, müssen entweder ein negatives Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde, oder ein COVID-19-Antigen-Schnelltest, der innerhalb von 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde. Geimpfte oder genesene Passagiere, ihre Kinder unter 18 Jahren und alle Kinder unter 16 Jahren sind davon ausgenommen
• Schweizer Staatsbürger und Einwohner, die durch Selbstdeklaration (bit.ly/2NpNNY7) bescheinigen können, dass sie sich vor der Abreise nicht testen lassen konnten, können sich bei der Ankunft einem Antigen- oder PCR-Schnelltest unterziehen
• Fluggäste, die mit dem Flugzeug anreisen, müssen vor ihrer Ankunft das elektronische Formular für ankommende Fluggäste ausfüllen: www.swissplf.admin.ch/home
• Impfbescheinigungen sind für Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen, SinoVac und Sinopharm bis zu 12 Monate nach der Impfung gültig, während Genesungsbescheinigungen (zB ein alter positiver Test) 6 Monate gültig sind
• Passagiere, die sich in den letzten 10 Tagen in Ländern mit Virusvarianten aufgehalten haben, unterliegen der Selbstisolation. Die Liste der Risikogebiete ist verfügbar unter: www.bit.ly/3vdiDEz
• Weitere Informationen finden Sie unter: www.bit.ly/2OlxlJ0

 

23. Juni 2021

EINREISE NACH KROATIEN

Alle Reisende, die in die Republik Kroatien einreisen, müssen eine Buchungsbestätigung haben und das Online-Formular Enter Croatia ausfüllen: https://entercroatia.mup.hr/
Alle Personen die aus grünen Ländern/Regionen in die Republik Kroatien in die Ferien kommen, müssen keinen Test vorlegen und sich nicht selbst isolieren. Die Schweiz ist nicht grün dargestellt.

Regeln für Nicht-Geimpfte:

Alle EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige  (Schweizer auch) müssen bei der Einreise nach Kroatien einen negativen PCR-Test vorlegen (max. 72 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Schnelltests der nicht älter als 48 Stunden und in der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannten gemeinsamen Liste zu Schnelltests für Antigene aufgeführt ist oder müssen sich bei der Ankunft in Kroatien testen lassen und in Selbstisolation bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorgelegt wird..

Bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert.
Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses und zur Selbstisolierung ausgenommen, wenn ihre Eltern einen negativen Test, ein Covid-19-Impfzertifikat oder in den letzten 6 Monaten von Covid-19 genesen sind.

Regeln für Genesene

Personen, die in den letzten 6 Monaten von Covid-19 genesen sind, sind von der Pflicht ausgenommen, bei der Einreise in die Republik Kroatien einen negativen Test vorzuweisen und in die Selbstisolation zu gehen.
Als Nachweis, dass sie Covid-19 überstanden haben, müssen Reisende entweder einen positiven PCR- oder Antigen-Test oder auch eine ärztliche Bescheinigung, dass sie Covid-19 überstanden haben, vorlegen. (Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag nach dem positiven Testergebnis gültig).

Regeln für Geimpfte:

Bescheinigung, dass sie zwei Dosen des in der EU verwendeten Impfstoffs erhalten haben ((Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Gamaleya, Sinopharm)
oder wenn 14 Tage nach der Verabreichung einer Dosis vergangen sind, wenn der Impfstoff in einer Einzeldosis verabreicht wird (Janssen /Johnson & Johnson);

Bescheinigung, dass sie die erste Dosis des Impfstoffs Pfizer, Moderna oder Gamaleya erhalten haben, auf deren Grundlage sie innerhalb von 22 bis 42 Tagen nach Erhalt des Impfstoffs in die Republik Kroatien einreisen können.

Wenn eine Person sich von einer Covid-19-Infektion erholt hat und nach der Krankheit mit mindestens einer Impfstoffdosis geimpft wurde, ist sie nach Erhalt des Impfstoffs 5 Monate lang von der Vorlage eines negativen Tests und der Selbstisolierungspflicht befreit.

Rückreise in die Schweiz:

Bei der Einreise mit dem Flugzeug in die Schweiz eine Testpflicht. Nur wer einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf einsteigen.
Ausgenommen sind geimpfte oder von Covid-19 genesene Personen. Zur Testpflicht kommt für Länder auf der Risikoliste noch eine zehntägige Quarantäne-Pflicht hinzu, die man nach sieben Tagen mit einem weiteren negativen Test verlassen kann.

03.Juni 2021

Endlich ist es soweit: Kroatien ist ab Heute nicht mehr auf der Schweizer Risikoländer-Liste. 

Das bedeutet dass man bei der Rückreise in die Schweiz nicht mehr in die Quarantäne muss. Wenn man mit eigenem Auto unterwegs ist, ist sogar die Rückreise in die Schweiz ohne Testen und ohne Meldeformular möglich. 

Alle, die aus Kroatien per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen, müssen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen:  https://swissplf.admin.ch/formular

Rückreisende per Flugzeug müssen ausserdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Tests werden vor dem Einsteigen geprüft. Geimpfte und Reisende unter 16 Jahren müssen keinen Test vorlegen oder Kontaktdaten angeben.   Alle Infos für die Rückreise in die Schweiz finden Sie hier: BAG

EINREISE NACH KROATIEN

Alle Urlauber, die in die Republik Kroatien einreisen, müssen eine Buchungsbestätigung haben und das Oline-Formular Enter Croatia ausfüllen: https://entercroatia.mup.hr/

Alle Personen die aus grünen Ländern/Regionen in die Republik Kroatien in den Urlaub kommen, müssen keinen Test vorlegen oder sich selbst isolieren.

Alle andere EU-Bürger , Schweizer sowie Drittstaatsangehörige müssen bei der Einreise nach Kroatien einen negativen PCR-Test vorlegen oder einen negativen Antigen-Schnelltests der nicht älter als 48 Stunden ist, oder müssen sich bei der Ankunft in Kroatien testen lassen und in Selbstisolation bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.

Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses und zur Selbstisolierung ausgenommen, wenn ihre Eltern einen negativen test, COVID-19-Impfzertifikat oder die in den letzten 6 Monate COVID-19 überstanden haben.

Personen, die in den letzten 6 Monate COVID-19 überstanden haben, sind von der Pflicht ausgenommen, bei der Einreise in die Republik Kroatien einen negativen Test vorzuweisen und in die Selbstisolation zu gehen. Als Nachweis, dass sie COVID-19 überstanden haben, müssen Reisende entweder einen positiven PCR- oder Antigen-Test oder auch eine ärztliche Bescheinigung, dass sie COVID-19 überstanden haben (Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag nach dem positiven Testergebnis gültig).

Wenn eine Person sich von einer COVID-19-Infektion erholt hat und nach der Krankheit mit mindestens einer Impfstoffdosis geimpft wurde, ist sie nach Erhalt des Impfstoffs 5 Monate lang von der Vorlage eines negativen Tests und der Selbstisolierungspflicht befreit.

Personen mit einem COVID-19-Impfzertifikat sind von der Verpflichtung ausgenommen, ein negatives Testergebnis vorzuweisen und in Selbstisolation zu gehen. Aus dem Zertifikat muss hervorgehen, dass seit der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind (für Impfstoffe, die nur in einer Dosis erhalten wurden und 14 Tage ab der 1. Dosis gültig sind).

  • Die Massnahmen gelten für alle Staatsangehörigen der EU / EWR-Mitgliedstaaten und Drittländern.

April 2021

Alle Personen die aus grünen Ländern ( https://reopen.europa.eu/en/map/HUN/5006 ) in die Republik Kroatien in den Urlaub kommen, müssen keinen Test vorlegen oder sich selbst isolieren.

Alle andere EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige müssen bei der Einreise nach Kroatien einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder müssen sich bei der Ankunft in Kroatien testen lassen und in Selbstisolation bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. 

Kinder unter 7 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses und zur Selbstisolierung ausgenommen, wenn ihre Eltern einen negativen PCR-Test oder oder einen negativen Antigen-Schnelltests haben.
Personen, die in den letzten 6 Monate COVID-19 überstanden haben, sind von der Pflicht ausgenommen, bei der Einreise in die Republik Kroatien einen negativen PCR-Test vorzuweisen und in die Selbstisolation zu gehen. Als Nachweis, dass sie COVID-19 überstanden haben, müssen Reisende entweder einen positiven PCR- oder Antigen-Test oder den positiven Befund eines Neutralisationstests (NT) vorweisen oder auch eine ärztliche Bescheinigung, dass sie COVID-19 überstanden haben (Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag nach dem positiven Testergebnis gültig).

Personen mit einem COVID-19-Impfzertifikat sind von der Verpflichtung ausgenommen, ein negatives Testergebnis vorzuweisen und in Selbstisolation zu gehen. Aus dem Zertifikat muss hervorgehen, dass seit der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind (im Falle einer Johnson & Johnson-Impfung 14 Tage seit der ersten Dosis).

März 2021

EINREISE IN KROATIEN

Alle Personen die aus grünen Ländern ( https://reopen.europa.eu/en/map/HUN/5006 ) in die Republik Kroatien in den Urlaub kommen, müssen keinen Test vorlegen oder sich selbst isolieren.
Alle andere EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige müssen bei der Einreise nach Kroatien einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder müssen sich bei der Ankunft in Kroatien testen lassen und in Selbstisolation bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.

Personen, die in den letzten 90 Tagen COVID-19 überstanden haben, sind von der Pflicht ausgenommen, bei der Einreise in die Republik Kroatien einen negativen PCR-Test vorzuweisen und in die Selbstisolation zu gehen. Als Nachweis, dass sie COVID-19 überstanden haben, müssen Reisende entweder einen positiven PCR- oder Antigen-Test oder den positiven Befund eines Neutralisationstests (NT) vorweisen, der innerhalb der letzten drei Monate durchgeführt wurde und älter ist als 14 Tage, oder auch eine ärztliche Bescheinigung, dass sie COVID-19 überstanden haben.

Kroatien: Regeln an der Grenze bei der Einreise

Falls Sie mit Ihrem Auto nach Kroatien anreisen, möchten wir Sie darüber informieren, dass der Transit dürch Italien, Slowenien und Österreich in beiden Richtungen normal abläuft. Für eine bequemere Reise empfehlen wir Ihnen die Route durch Italien zu nehmen.

Für einen einfacheren und schnelleren Grenzübertritt empfehlen wir Ihnen, Ihre Daten im Voraus über die Website https://entercroatia.mup.hr/  einzugeben. Dadurch können Sie zusätzliche Wartezeiten am Grenzübergang vermeiden, da die Grenzpolizei Ihre Daten bereits im System hat. An den Straßengrenzübergängen Bregana, Macelj, Rupa und Plovanija gibt es spezielle Fahrspuren für Gäste, die vor ihrer Ankunft das Formular „Enter Croatia“ ausgefüllt und eingereicht haben.

Reisende, die sich auf der Website entercroatia.mup.hr registriert haben, erhalten eine Empfangsbestätigung und alle erforderlichen Informationen bezüglich Anweisungen und Empfehlungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit an ihre E-Mail-Adresse.

Reisende, die ihre Daten nicht im Voraus über die obengenannte App einreichen, können dies am Grenzübergang bei der Einreise in die Republik Kroatien tun.

Auf der folgenden Website der Europäischen Kommission 'Re-open EU'können Sie in Echtzeit Informationen über Reisen innerhalb der Europäischen Union, über die Lage an den Grenzen sowie über alle verfügbaren Verkehrs- und Tourismusdienstleistungen in den EU-Mitgliedsstaaten abrufen.

Dezember 2020

Seit Juni ist Kroatien grundsätzlich wieder für alle Reisenden aus der EU bzw. dem Schengenraum offen. Für die Einreise müssen Touristen, auch solche aus der Schweiz, ein Formular ausfüllen (unter diesem Link ersichtlich https://entercroatia.mup.hr/). Dazu ist im Prinzip das Vorweisen eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests nötig; liegt keiner vor, kann dies vor Ort erledigt werden, allerdings auf eigene Kosten (Details hierzu unter diesem Link https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 ).

Per 14. Dezember ist das Land jedoch auf der Risikoländer-Liste des Schweizer Bundesamts für Gesundheit; bei Rückkehr in die Schweiz ist demnach eine Quarantäne nötig, während der man sich während 10 Tagen nach der Einreise in die Schweiz ständig zuhause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft aufhalten und Kontakt zu anderen Personen vermeiden muss.

Juni 2020

Muss ich mich nach der Einreise in die Republik Kroatien selbst isolieren?
Nein. Das Maß der Selbstisolation wird nicht mehr allen Passagieren an Grenzübergängen bei der Einreise in die Republik Kroatien auferlegt. Es darf nur Personen auferlegt werden, bei denen bei Grenzkontrollen festgestellt wurde, dass sie Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatten. Bei der Einreise in die Republik Kroatien erhalten Sie jedoch von den Grenzpolizisten eine Broschüre mit Anweisungen und Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit, die Sie in den folgenden 14 Tagen einhalten müssen.

Ich bin vor dem 9. Mai 2020 in die Republik Kroatien eingereist und habe mich selbst isoliert. Muss ich mich noch selbst isolieren?
Alle von Grenzpolizisten verhängten Selbstisolierungsmaßnahmen wurden am 9. Mai 2020 aufgehoben. Personen, denen vor dem 9. Mai 2020 eine Selbstisolierung auferlegt wurde, müssen jedoch 14 Tage nach ihrer Einreise in die Republik Kroatien die Anweisungen und Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit befolgen.

Welche Dokumente müssen kroatische Staatsangehörige bei der Einreise in die Republik Kroatien an einem Grenzübergang vorlegen, wenn sie keinen ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in der Republik Kroatien haben?
Kroatische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen ohne kroatische Staatsbürgerschaft müssen nicht nachweisen, dass sie die Bedingungen für die Einreise in die Republik Kroatien erfüllen. Es reicht aus, dass sie einen Reisepass oder einen Personalausweis besitzen.

Ich bin ein Ausländer und besitze Immobilien oder ein Schiff. Welche Dokumente muss ich an einem Grenzübergang vorzeigen, um in die Republik Kroatien einreisen zu können?
Bei der Einreise in die Republik Kroatien müssen Sie eine Eigentumsurkunde, einen Kaufvertrag oder andere Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie Eigentümer einer Immobilie oder eines Schiffes sind, auf das Sie und die Mitglieder Ihrer nahen Familie Zutritt erhalten.

Ich bin Ausländer, besitze Immobilien in der Republik Kroatien und möchte mein Haus nach längerer Zeit zum Zwecke der Instandhaltung besuchen. Können meine Frau und meine Kinder mich begleiten und muss ich mich nach der Einreise selbst isolieren?
Ihre Frau und Ihre Kinder können Sie als Familienmitglieder in die Republik Kroatien begleiten. Selbstisolation ist nicht erforderlich. Vielmehr müssen Sie während Ihres Aufenthalts in der Republik Kroatien die Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit befolgen (mindestens 1,5 m Abstand einhalten, Händeschütteln, engen Kontakt und ähnliches vermeiden).

Ich bin EU- / EWR-Staatsangehöriger und besuche die Republik Kroatien zu einem offiziellen Treffen. Ich habe eine Freundin, die EU-Bürgerin ist. Wir sind seit vier Monaten zusammen. Sie würde mich gerne begleiten. Was brauche ich, um in die Republik Kroatien einzureisen und kann meine Freundin mitkommen?
Sie dürfen in die Republik Kroatien einreisen. Sie benötigen ein Einladungsschreiben für ein Geschäftstreffen eines Unternehmens in der Republik Kroatien. Ihre Freundin erfüllt derzeit nicht die Voraussetzungen für die Einreise in die Republik Kroatien, es sei denn, die Einladung bezieht sich auch auf sie.

Ich bin Staatsangehöriger eines Nicht-EU- / Nicht-EWR-Landes, mein Mann ist kroatischer Staatsangehöriger. Aufgrund der COVID-19-Situation leben wir seit zwei Monaten getrennt. Darf ich in die Republik Kroatien einreisen und meinen Mann besuchen?
Sie dürfen zum Zweck der Familienzusammenführung in die Republik Kroatien einreisen. Beim Überqueren der Grenze müssen Sie die Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie mit einem kroatischen Staatsangehörigen verheiratet sind, eine Heiratsurkunde.

Ich bin Staatsangehöriger eines Nicht-EU- / Nicht-EWR-Landes. Ich habe den Aufenthalt und eine Arbeitserlaubnis in der Republik Kroatien geregelt. Darf ich in das Land einreisen, um weiter zu arbeiten, da das Unternehmen, für das ich arbeite, aufgrund von COVID-19 seit zwei Monaten geschlossen ist? Muss ich einen Pass haben, um den Ort meiner Arbeit zu erreichen?
Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Einreise in die Republik Kroatien. Der Pass ist nicht mehr erforderlich.

Ich bin Staatsangehöriger eines Nicht-EU- / Nicht-EWR-Landes. Meine Mutter ist gestern in der Republik Kroatien gestorben. Darf ich an ihrer Beerdigung teilnehmen?
Sie dürfen an der Beerdigung teilnehmen. Wenn Sie die Grenze überqueren, müssen Sie ihren Tod nachweisen und den Ort der Beerdigung erreichen, ohne anzuhalten, und unmittelbar nach der Beerdigung nach Bosnien und Herzegowina zurückkehren. Sie müssen die Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit während Ihres Aufenthalts in der Republik Kroatien befolgen (mindestens 1,5 m Abstand einhalten, Händeschütteln vermeiden, engen Kontakt, Verwendung einer Maske im Innenbereich und ähnliches).

Ich bin Staatsangehöriger eines Nicht-EU- / Nicht-EWR-Landes. Ich leide an einer schweren Krankheit und habe einen Termin im Universitätsklinikum Zagreb (KBC Zagreb, Rebro). Ich habe alle notwendigen Unterlagen und eine Krankenhauseinladung für den Termin. Darf ich zur Ernennung in die Republik Kroatien einreisen?
Sie dürfen aus schwerwiegenden und dringenden gesundheitlichen Gründen in die Republik Kroatien einreisen, wenn Sie beim Grenzübertritt die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

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