Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert SKR Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
- bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
- vom 14. Bis 8 .Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
- vom 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.
Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote.